Der Begriff Inklusion begegnet uns in der öffentlichen Diskussion immer wieder, vor allem im Bildungsbereich. Dort wird er häufig auf die Frage reduziert, ob Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam den Unterricht besuchen sollen. Inklusion ist aber viel mehr als das und betrifft alle Lebensbereiche. In Teil 1 unseres Artikels erklären wir, was hinter dem Begriff steckt und in Teil 2 beschäftigen wir uns mit der Bedeutung der Inklusion für Stomaträger.

Inklu… was?

Abbildung: Schriftzug Inklusion auf einer TafelWir neigen dazu uns von Menschen abzugrenzen die anders sind. Anders wegen ihrer Herkunft, wegen ihres Aussehens oder ihrer Lebensweise. Oder wegen einer Behinderung. Aber mal ganz ehrlich, sind wir nicht alle irgendwie anders? Auch Behinderungen gehören ganz natürlich zu unserem Leben. Manche sind angeboren, andere kommen mit dem Alter oder werden durch einen Unfall oder eine Erkrankung „erworben“.

Die Integration von Menschen mit Behinderung stand in den vergangenen Jahrzehnten im Vordergrund. Inklusion geht noch einen Schritt weiter. Während Integration davon ausgeht, dass Menschen aufgrund eines medizinischen Problems Unterstützung benötigen, um ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, gehören behinderte Menschen in einer inklusiven Gesellschaft ganz selbstverständlich mit dazu. Behinderungen werden als Ausdruck der Vielfalt menschlichen Lebens verstanden. Und medizinische und therapeutische Unterstützung steht behinderten Menschen ganz selbstverständlich zu, denn sie versetzen einen behinderten Menschen erst in die Lage, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten, so wie jeder andere auch.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet den Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu gehen und hat Inklusion als eines der zentralen Menschenrechte anerkannt. Damit hat der Begriff Inklusion mehrere Bedeutungen:

  • Inklusion ist ein Ziel,
  • Inklusion ist eine gesellschaftliche Einstellung dazu, wie wir alle gemeinsam mit behinderten Menschen umgehen,
  • Inklusion ist ein Prozess, denn Einstellungen ändern sich nicht auf Knopfdruck,

... und das wichtigste: Inklusion ist ein Menschenrecht!

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist dabei die Rechtsgrundlage, die schrittweise in nationales Recht umzusetzen ist. Der Anspruch auf eine individuelle Hilfsmittelversorgung wird damit selbstverständlich und steht jedem zu, unabhängig davon wie aufwendig die Hilfsmittelversorgung tatsächlich ist.

Lest in Teil 2 unseres Artikels, was Inklusion für Stomaträger bedeutet.

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