Am 30.11.2010 entschied das Bayrische Landessozialgericht bereits in zweiter Instanz, dass Krankenkassen in ihren Verträgen zur Stomaversorgung die Beschäftigung von Pflegeexperten Stoma+Wunde+Inkontinenz nach den Kriterien des DVET/DBfK von ihren Vertragspartnern fordern dürfen. Wir haben darüber berichtet. Gegen diese Entscheidung hat das klageführende Versorungsunternehmen jetzt Revision eingelegt. Damit kommt es zur erneuten Verhandlung, diesmal vor dem Bundessozialgericht.
Mit einer Bestätigung der Entscheidung des LSG München könnten sich weitere Krankenkassen den Qualitätsanforderungen anschließen und damit die fachliche Betreuung von Stomaträgern nach der Entlassung aus der Klinik verbessern. Wir bleiben am Ball und informieren euch über die weitere Entwicklung.