Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt nur der blaue Parkausweis. Daneben gibt es einige weitere Parkerleichterungen. Den orangefarbenen Parkausweis, der z.B. das Parken im eingeschränkten Halteverbot erlaubt, können auch Stomaträger erhalten. Aber nur, wenn sie ein Darmstoma und gleichzeitig ein Urostoma haben. Eine Regelung, die von den Betroffenen immer wieder kritisiert wird und auch Anlass für eine aktuelle Petition ist.

Abbildung: orangefarbener Parkausweis

Stomaträger gehören neben gehbehinderten Verkehrsteilnehmern und Betroffenen mit einer der chronischen Darmerkrankung Morbus Crohn und Colitis ulcerosa (CED) zum berechtigten Personenkreis für den orangenen Parkausweis. Die damit verbundenen Parkerleichterungen sollen die Teilnahme am alltäglichen Leben erleichtern. Bei CED'lern wird unterstellt, dass sie aufgrund der häufigen Durchfälle auf Parkmöglichkeiten angewiesen sind, von denen aus sie bei Bedarf schnell eine Toilette erreichen können. Ähnliches nimmt man bei Stomaträgern an. Hält die Versorgung nicht zuverlässig oder füllt sich der Stomabeutel innerhalb unerwartet kurzer Zeit, muss eine Toilette unmittelbar dort erreichbar sein, wo man gerade ist.

Die Einstiegshürde zum Erhalt der Parkerleichterungen ist allerdings hoch. Die Anzahl der Stomaträger, die mit zwei Beuteln auf dem Bauch leben, ist vergleichsweise gering und liegt deutlich unter fünf Prozent aller Betroffenen. "Für einen Stomaträger sind die Probleme, bei denen die Parkerleichterungen helfen sollen, die selben, egal ob sie ein Stoma haben oder zwei. Auch die Stomaart spielt dabei keine Rolle.", so die Initiatoren der aktuellen Petition. Beide sind Mitarbeiter eines Hilfsmittel-Herstellers und kennen die Situation der Stomaträger gut. Sie fordern, alle Stomaträger in den berechtigten Personenkreis für den orangefarbenen Parkausweis aufzunehmen.

Neben Zustimmung gibt es aber auch Kritik an der Petition. Etwa die grundsätzliche Frage, in wieweit Stomaträger überhaupt in die unterstellten Situationen geraten und damit auf Parkerleichterungen angewiesen sind. Ist es im Fall der Fälle tatsächlich eine Hilfe, im eingeschränkten Halteverbot parken zu dürfen? Oder handelt es sich einfach nur um einen netten Benefit, den man gerne mitnehmen möchte, um sich den Parkschein zu sparen? "Meiner Meinung nach geht es hier in erster Linie um das Schaffen einer Möglichkeit zur Verbesserung der Lebensqualität von Stomaträgern. Inwiefern der Einzelne das am Ende in Anspruch nimmt, sollte jeder mit sich selbst ausmachen.", so ein Betroffener im Stoma-Forum.

Die beiden Petenten, von denen einer selbst Stomaträger ist, haben damit schon eines ihrer Ziele erreicht: Auch wenn sie die erforderliche Anzahl an Unterschriften für die Petition nicht erreichen sollten, konnten sie die derzeitige Regelung in die Diskussion bringen. Und tatsächlich wäre eine eindeutigere Regelung wünschenswert. Denn entweder sind die Parkerleichterungen eine Hilfe, dann aber für alle Stomaträger gleichermaßen. Oder sie sind es eben nicht.

Noch bis zum 11.03.2013 kann die Petition zu Ausnahmegenehmigungen für Stomaträger nach § 46 der StVO online mit unterzeichnet werden: zur Petition

Quelle: eigene Recherchen