Stomaartikel auf Rezept
Auch wenn wir uns umgangssprachlich vom Arzt ein Rezept ausschreiben lassen ist es im Gesetzesdeutsch immer eine Verordnung. Davon gibt es viele auf den unterschiedlichsten genau definierten Formularen. Die Standardverordnung, die jeder kennt, hat Postkartenformat und ist rosa/rot bedruckt. Darauf werden Arzneimittel, aber auch Hilfsmittel wie Stomabeutel und Basisplatten verordnet.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Produkte zur Stomaversorgung sind immer „zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel“ auf die ein Anspruch als Sachleistung besteht (§33 SozialGesetzBuch V). Der behandelnde Arzt (meist der Hausarzt) stellt über diese Hilfsmittel eine Verordnung aus, die dann bei einem Versorger (Homecare-Unternehmen oder Sanitätshaus) eingereicht wird. Dieser bestellt in aller Regel die verordneten Hilfsmittel und liefert sie den Stomaträger:innen. Dabei besteht ein Anspruch auf die Lieferung der Artikel bis nach Hause.
Hilfsmittel müssen immer auf einer extra Verordnung verschrieben werden, also nicht zusammen mit Arzneimitteln. Manche (z.B. Haut-)Pflegemittel für die Stomaversorgung zählen zu den Arzneimitteln. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten dafür von den Krankenkassen nur dann übernommen werden, wenn sie verschreibungspflichtig sind und dass dafür die normale Zuzahlung zu leisten ist. Für sie gilt nicht die Pauschalregelung wie bei zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Einige Versorger empfehlen die Ausstellung von pauschalen Verordnungen. Zur Not reicht es zwar aus, wenn auf einem Rezept lediglich steht „Hilfsmittel zur Stomaversorgung für … Monate“. Aber es ist besser, sich konkret die Produkte verordnen zu lassen, die man benötigt. Dazu zählen die genaue Bezeichnung oder siebenstellige Hilfsmittelnummer, ggf. die Größe, die Gesamtstückzahl und der Verordnungszeitraum, z.B. „Bedarf für 3 Monate“. Auf der Verordnung muss das Feld 7 „Hilfsmittel“ angekreuzt und ein Verweis auf die Diagnose enthalten sein, z.B. „Colostoma nach Darmkrebs“.
Auch sollte man sich die Verordnung selbst beim behandelnden Arzt abholen und an den Versorger weiter geben. Es ist zwar bequem, wenn der Versorger einen „Rezept-Service“ anbietet und die Verordnung einholt. Man kann sich so allerdings nie sicher sein, welche Hilfsmittel dann tatsächlich vom Arzt verordnet wurden.
Um Irrtümer auszuräumen: Stomaprodukte brauchen keine Hilfsmittelnummer, auch wenn das bei vielen Produkten der Fall ist. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nur eine Arbeitshilfe für die Krankenkassen, aber keine ausschließliche Liste von zugelassenen Hilfsmitteln. Auch eine Pharmazentralnummer (PZN) auf der Packung ist keine Qualifizierung oder Zulassung, sondern ebenso nur eine Nummerierung wie die Artikelnummer des Herstellers – nur eben für Apotheken und einen Teil der übrigen Versorger.