Mit der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform der Großen Koalition ergeben sich zahlreiche neue Regelungen im deutschen Gesundheitssystem. Neben den in der Presse besonders hervor gehobenen positiven Änderungen wie Pflichtversicherung und das Recht auf Rehabilitation und Impfungen fällt aber auch das so genannte Patientenwahlrecht weg. Davon sind besonders auf medizinische Hilfsmittel angewiesene Personen betroffen. Konkret bedeutet die Änderung des Patientenwahlrechts: gesetzliche Krankenversicherungen können ihren Stomaträgern in Zukunft vorschreiben, bei welchem Anbieter sie ihre Produkte zur Stomaversorgung beziehen sollen.
Neue Regelung
Bisher konnten Stomaträger frei wählen, ob sie ihre Versorgung in der Apotheke um die Ecke, im örtlichen Sanitätshaus oder bei einem überregionalen Homecare-Anbieter beziehen. Der jeweilige Anbieter rechnete über festgelegte Beträge die Kosten für die Stomaartikel ab.
Seit dem 1. April 2007 haben die gesetzlichen Kassen die Möglichkeit, die Stomaversorgung für ihre Stomaträger auszuschreiben. Ziel der Ausschreibung ist es einen Anbieter zu finden, der zu günstigeren Preisen als den vereinbarten Festbeträgen liefert.
Findet die Krankenkasse einen günstigeren Anbieter, wird sie ihre Stomaträger auffordern nur noch dort Artikel zur Stomaversorgung zu bestellen. Ist man aber mit seinem bisherigen Anbieter rundum zufrieden, kann man bis Ende 2008 auch weiterhin diesen Anbieter nutzen. Allerdings könnte die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung dann die Differenz der Preise zwischen dem günstigeren und dem bisherigen Anbieter ihrem Stomaträger als Eigenanteil in Rechnung zu stellen.
Mögliche Folgen
Die Folgen dieser neuen Regelung lassen sich heute noch nicht absehen. Erst die kommenden Monate werden zeigen, in wieweit die rund 250 Krankenkassen in Deutschland diese neue Möglichkeit nutzen werden. Aber dass einzelne Kassen eine schlechtere Qualität der Hilfsmittelversorgung zu Gunsten eines günstigeren Preises zu lassen, können zur Zeit selbst Vertreter der Krankenkassen nicht ausschließen.
Diskutieren sie mit uns
Diskutieren sie mit uns im Stoma-Forum die Folgen der Änderungen des Patientenwahlrecht:
Diskussion: Wegfall des Patientenwahlrechts und mögliche Folgen [1]
Weitere Informationen zum Thema
Deustche ILCO e.V.: Aktuelle Informationen zur Versorgung mit Stomaartikeln [2]
DCCV e.V.: Gesundheitsreform gefährdet Versorgung von Menschen mit Behinderung [3]
Bundesverband Medizintechnologie e.V.: Gesundheitsreform schränkt Patientenwahlrecht sowie Qualität und Vielfalt in der Hilfsmittelversorgung ein [4]
Deustche Ärzteblatt (Ausgabe 4/2007): Ausschreibungen: Hilfsmittel zum Sparen [5]
Bundesministerium für Gesundheit: umfassende Informationen zur Gesundheitsreform [6]
Wikipedia: Gesundheitsreform [7]