In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett einen überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet. Darin werden die Informationsrechte der Versicherten noch einmal gestärkt. Die neuen Regelungen zur Hilfsmittel-Versorgung werden im nächsten Schritt im Bundestag diskutiert und sollen ab März 2017 in Kraft treten.

Abbildung: das HHVG unter der Lupe

Nach Ausschreibungen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden über die Qualität der Hilfsmittel-Versorgung. Viele Betroffene mussten sich mit schlechteren Hilfsmitteln zufrieden geben oder zuzahlen, wenn sie ihre gewohnten Produkte weiterhin verwenden wollten.

Um dem entgegen zu wirken stärkt der überarbeitete Gesetzentwurf noch einmal die Beratungs- und Informationsrechte der Versicherten mit mehrere Regelungen für mehr Transparenz und Aufklärung. Danach werden die Krankenkassen zukünftig verpflichtet Stomaträger nicht nur über die Vertragspartner zu informieren, also über die Sanitätshäusern und Homecare-Unternehmen, unter denen man frei wählen darf, sondern auch über die wesentlichen Vertragsinhalte.

Darüber hinaus müssen die Informationen zu den Vertragspartnern und Vertragsinhalten im Internet veröffentlicht werden. Damit könnte es zukünftig möglich werden die Leistungen der Krankenkassen miteinander zu vergleichen. Und wenn nötig die Kasse zu wechseln.

Um überprüfen zu können, ob die Patienten über geeignete Hilfsmittel und deren medizinische Notwendigkeit ausreichend aufgeklärt wurden, muss die Beratung zukünftig dokumentiert und durch die Unterschrift der Betroffenen bestätigt werden. Für die Versorger wird damit die regelmäßige Beratung der von ihnen betreuten Stomaträger zur Pflicht. Zur Prüfung kann die Krankenkasse die Dokumentation der Beratung einsehen. Willigt der Patient ein, kann darüber hinaus der gesamte Versorgungsverlauf von den Krankenkassen bzw. dem MDK überprüft werden.

Dennoch, auch die aktualisierte Fassung lässt Ausschreibungen in kritischen Bereichen wie der Stoma-Versorgung weiter zu. Ob mit der Einführung des HHVG den negativen Auswirkungen der Ausschreibungen beizukommen ist und der bisherige Versorgungs-Standard beibehalten werden kann, wird sich erst noch zeigen.

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