Wie bereits im April berichtet, haben gesetzliche Krankenkassen nach den am 1. April diesen Jahres in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen die Möglichkeit, Ausschreibungen für Hilfsmittel durchzuführen. Ziel ist es, dass Krankenkassen sich an dem Anbieter mit dem günstigsten Preis orientieren und mit diesem einen festen Vertrag abschließen. Die in der jeweiligen Krankenkasse versicherten Stomaträger sind dann verpflichtet, ihre Versorgungsartikel nur noch bei diesem Anbieter zu beziehen. Es ist abzusehen, dass die Versorgung der Stomaträger vor Ort, z.B. die Betreuung durch qualifizierte Therapeuten, zukünftig nur noch eine untergeordnete Rolle bei den Entscheidungen der Krankenkassen spielt. Letztendlich bedeutet der Wegfall des Wahlrechts für Stomaträger einen massiven Eingriff in ihre Grundrechte als Patient.
Bis zum 9. August haben Stomaträger die Möglichkeit, mit ihrer Unterschrift eine Petition gegen die von den Krankenkassen durchgeführten Hilfsmittel-Ausschreibungen zu unterstützen. Ziel der Petition ist es, dass sich der deutsche Bundestag erneut mit den getroffenen Regelungen auseinander setzt. Die Petition kann online unterzeichnet werden und wurde vom Deutschen Bundestag unter folgendem Link veröffentlicht: Hilfsmittel/Heilmittel: Pflicht zur Ausschreibung [1].
Wir bitten alle Leser von Stoma-Welt.de sich mit Ihrer Unterschrift gegen die neuen gesetzlichen Regelungen und für die auch in Zukunft freie Wahl der Stomaversorgung und therapeutischen Betreuung einzusetzen.