Welche Rechte habe ich als Hilfsmittelnutzer? Dieser Frage beantwortet der kompakte Leitfaden vom “Bündnis Meine Wahl”.
Ganz konkret gefragt: auf was habe ich als Stomaträger Anspruch? Mir stehen die notwendigen Hilfsmittel zu, die meine Behinderung ausgleichen und für eine individuelle Stomaversorgung zweckmäßig sind. Sprich, ich habe einen Anspruch auf Platten und Beutel, Hautschutz- und Pflegeprodukte für eine zuverlässige Stomaversorgung. Damit ich ein normales Leben führen kann.
Kann mir meine Krankenkasse einen Leistungserbringer vorschreiben? Auch auf diese Frage gibt der Leitfaden eine Antwort. Grundsätzlich kann ich frei zwischen den Leistungserbringern wählen und selbst entscheiden, wem ich mein Vertrauen schenke. Mit einer Ausnahme. Sollte meine Krankenkasse beispielsweise über eine Ausschreibung einen Vertrag mit einem exklusiven Partner geschlossen haben, dann muss ich dort meine Stomaversorgung bestellen.
Sobald eine solche exklusive Partnerschaft besteht werde ich informiert. Außerdem ist die Krankenkasse in der Pflicht dafür zu sorgen, dass für mich alles zufriedenstellend funktioniert. Gibt es Probleme, wenn beispielsweise der Leistungserbringe meine gewohnten Beutel nicht liefern kann oder trotz Nachfrage kein Stomatherapeut zur Verfügung steht, dann ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner um Abhilfe zu schaffen. Und wenn es trotzdem nicht funktioniert? Auch als Stomaträger kann ich zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Auch dazu gibt der Leitfaden hilfreiche Tipps,
Der Leitfaden “Meine Rechte als Patient” ist zum Download auf der Internetseite www.buendnis-meine-wahl.de [1] erhältlich.