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Infokarte informiert über Anspruch, Verordnung und Erstattung von Hilfsmitteln

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16.05.2014

Welche Hilfsmittel stehen mir zu, wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung und was muss mein Arzt auf das Rezept eintragen? Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert in eine aktualisierten Infokarte über die Verordnung und Erstattung von Hilfsmitteln.

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Hilfsmittel sind Dinge, auf die Versicherte der Krankenkassen einen Anspruch haben, wenn sie den Erfolg einer medizinischen Behandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Letzteres trifft auf die Stoma-Versorgung zu, die wir benötigen um die Folgen eines künstlichen Darmausgangs oder der künstlichen Harnableitung auszugleichen.

Die Infokarte des BVMed beschreibt kompakt den Anspruch auf eine Hilfsmittelversorgung und verweist auf die gesetzlichen Grundlagen. Sie erläutert den Unterschied bei den Zuzahlungen zwischen "Hilfsmitteln" und "zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln" und die Belastungsgrenze, ab der keine Zuzahlungen mehr anfallen.

Zusätzlich enthält die Karte eine Info, was bei der Verordnung der Hilfsmittel ganz konkret auf dem Rezept stehen muss. Damit lässt sich auch das vom eigene Arzt ausgestellte Rezept kontrollieren.

Die Infokarte des BVMed gibt es als PDF zum Download unter http://www.bvmed.de/download/infokarte-hilfsmittel-2014 [1].

Ergänzt wird die Infokarte um ein Infoblatt, dass u.a. das Wahlrecht bei der Auswahl der Hilfsmittel und des Sanitätshaus oder Homecare-Unternehmens erläutert. Das Infoblatt steht ebenfalls als PDF-Datei zum Download bereit, unter http://www.bvmed.de/download/hilfsmittel-rechte-pflichten-informationen-fuer-patienten [2].