Hilfsmittelausschreibungen für Stomaprodukte - Fluch oder ... alles halb so schlimm?
ZurückDiskutiert man zur Zeit mit Stomaträgern über das Thema Hilfsmittelausschreibungen, gehen die Meinungen sehr auseinander. "Da wird sich nicht viel ändern" meinen die einen. "Das schlimmste von allem, was die Politik hätte beschließen können" meinen andere. Letztendlich stehen viele Befürchtungen im Raum, aber genaueres ist kaum bekannt. Wie ist eigentlich der Stand der Dinge in Sachen Hilfsmittelausschreibungen?
Bisher erhalten die Versorger von den gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Preis für jeden gelieferten Stomabeutel und jede gelieferte Hautschutzplatte. Wie die Preise für die so genannten Festbeträge zu Stande kommen ist gesetzlich geregelt. Einen sehr guten Überblick über die aktuell gültigen Festbeträge gibt folgender Artikel der ILCO Praxis: Notwendige Hilfsmittel - Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse? [1]
Seit diesem Jahr erlaubt der deutsche Gesetzgeber Ausschreibungen im Bereich der Stomaprodukte. Ziel der Ausschreibungen ist es, den Preis für den Bedarf an Stomaprodukten eines Stomaträgers unter die heute gültigen Festbeträge zu senken und damit bares Geld zu sparen. Schließt eine gesetzliche Krankenkasse auf Basis einer Ausschreibung einen Vertrag mit einem bestimmten Versorger (Apotheken, Sanitätshäuser, Homecare-Unternehmen), sind alle bei ihr versicherten Stomaträger verpflichtet, nur noch bei diesem Versorger ihre Stomaartikel zu bestellen (siehe auch: Wegfall des Patientenwahlrechts und mögliche Folgen für Stomaträger [2]).
Bisher hat lediglich die AOK Mecklenburg-Vorpommern von Ausschreibungen im Bereich der Stomaprodukte gebrauch gemacht. Rückmeldungen dort versicherter Stomaträger gibt es zur Zeit noch nicht, obwohl die ursprünglich geplante Vertragslaufzeit einen Start zum 1. November 2007 vorsah. Aber es zeichnet sich bereits ab, dass weitere Kassen dem Beispiel der AOK folgen. So berichteten bereits mehrere Stomaträger über die Begrenzung ihrer Dauerverordnungen mit dem Hinweis auf geplante Ausschreibungsverfahren.
Bewähren sich die Ausschreibungen aus Sicht der Krankenkassen, werden vor allem überregional tätige Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen das Rennen machen. Was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie auch an jedem Ort eine Betreuung der Stomaträger durch ausgebildete Fachpfleger/innen gewährleisten können. Auch muss ein Ausschreibungsgewinner nicht alle am Markt erhältlichen Produkte anbieten. Im Extremfall kann das für einen einzelnen Betroffenen bedeuten, dass er seine bisherige Versorgung nur dann weiterhin erhält, wenn er seine Krankenkasse wechselt.
So unterschiedlich wie die Meinungen unter den Stomaträgern im Moment ist, so unterschiedlich werden auch die Folgen der Hilfsmittelausschreibungen sein. Bis Ende 2008 wird sich zeigen, dass für manche Stomaträger alles beim Alten bleibt. Anderen wird ihre Krankenkasse vorschreiben ihre Stomaprodukte zukünftig irgendwo per Post zu bestellen, anstatt wie bisher in das Sanitätshaus um die Ecke zu gehen. Und einzelne werden ihre bisherige Versorgung vielleicht gar nicht mehr erhalten und auf
eine Alternative ausweichen müssen. Und gerade vor letzterem haben viele Stomaträger Angst, wenn sie sich in Erinnerung rufen wie lange es dauerte und wie viele Pannen überstanden werden mussten, bis sie ihre sichere und zuverlässige Versorgung gefunden hatten.