Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Überprüfung der Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit abgeschlossen. Ergebnis: aus Sicht des BVA ist die Ausschreibung nicht zweckmäßig und darf nicht durchgeführt werden. Ob die Ausschreibung damit aber tatsächlich vom Tisch ist und die 14.000 bei der DAK versicherten Stomaträger aufatmen können, hängt von der Reaktion der Krankenkasse ab. Sie kann der Beurteilung des BVA folgen. Oder dagegen klagen.
Mehrere Personen und Organisationen hatten sich an das BVA gewandt, mit der Bitte die Ausschreibungspraxis der DAK zu überprüfen. Gestern erhielten sie Antwort und wurden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Mit dieser Entscheidung untermauert das BVA als zuständige Aufsichtsbehörde die Kritik an der Ausschreibung, die wir bereits in unserer Petition hervor gebracht hatten, Zitat:
Das im Frühjahr 2017 in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittel-Versorgungs Gesetz (HHVG) definiert Ausschreibungen für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil als „nicht zweckmäßig“. Die Stoma-Versorgung setzt ohne Zweifel einen hohen Dienstleistungsanteil voraus. Mit ihrer Ausschreibung stellt die DAK-Gesundheit nicht nur den tatsächlichen Versorgungs-Bedarf von Stomaträgern in Frage, sie ignoriert auch den offensichtlichen Willen des Gesetzgebers.
An der Petition [1]hatten sich mehr als 5.400 Unterstützer beteiligt. Zuvor hatte die DAK eine Ausschreibung für die Versorgung ihrer Versicherten mit Stomaartikeln (PG 29) und Inkontinenzhilfen (PG 15/für Urostoma) gestartet. Ausschreibungen von Hilfsmittel-Versorgungen bedeuten allerdings gravierende Nachteile für die Versicherten:
- Stomaträgern*innen wird der Versorger diktiert! Denn Ausschreibung haben in der Regel nur einen Gewinner. Damit haben wir keine freie Wahl mehr, von wem wir uns versorgen lassen.
- Die Qualität der Hilfsmittel-Versorgung wird absehbar schlechter! Eine Ausschreibung gewinnt der Anbieter mit dem niedrigsten Preis, also der niedrigsten monatlichen Erstattungs-Pauschale. Das hat in anderen Hilfsmittel-Bereichen bereits dazu geführt, dass Betroffene ihre vertrauten Produkte nur noch erhalten, wenn sie aus der eigenen Tasche aufzahlen.
- Stomaträger*innen sind auf die Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Da die Betreuung durch Stomatherapeutinnen aber durch die monatliche Erstattungs-Pauschale mitfinanziert wird, steht diese Unterstützung bei sinkenden Pauschalen ebenfalls auf dem Spiel.
Die DAK-Gesundheit hat sich noch nicht zur Entscheidung des BVA geäußert. Wir sind gespannt, ob sie der Entscheidung nachkommt oder dagegen vor Gericht ziehen wird.