Ab dem 1.1.2009 schreiben uns die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland vor, bei wem wir unsere Stomaversorgung bestellen müssen. Das ist für uns Stomaträger die am deutlichsten spürbare Auswirkung des "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)", das am 1.4.2007 in Kraft getreten ist.
Wie die Deutsche ILCO e.V. in der aktuellen Ausgabe der ILCO Praxis (2/08) hinweist, verpflichtet das Gesetz alle Kassen über Ausschreibungen oder über die Schließung von Leistungsverträgen einen festen Partner zu finden. Dieser Partner liefert die Versorgungsartikel wie Stomabeutel oder Basisplatten und übernimmt z.B. die Anleitung zur Selbstversorgung nach der Stomaoperation. Und er liefert in der Regel günstiger als zu den im Hilfsmittelverzeichnis fest vereinbarten Preisen. Denn das ist das Ziel des GKV-WSG: durch niedrigere Preise sollen die Kosten im Hilfsmittelbereich gesenkt werden.
Ist ein Stomaträger mit dem Partner seiner Krankenkasse nicht zufrieden, kann er nur in Ausnahmefällen bei einem anderen Leistungserbringer (Sanitätshaus, Homecare- Unternehmen, Apotheke) bestellen. Nämlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Es ist allerdings noch nicht klar, in welchen Fällen ein berechtigtes Interesse tatsächlich vorliegt. Falls ein Stomaträger dennoch nicht beim Vertragspartner seiner Krankenkasse bestellt, muss er seine Artikel zur Stomaversorgung komplett selbst zahlen. Und da kommen schnell mal einige hundert Euro im Quartal zusammen.
Die Krankenkassen selbst wollen weiterhin eine optimale Versorgung der Stomaträger in Deutschland gewährleisten. Mehr noch, sie möchten sogar die Qualität der Versorgung insgesamt verbessern. Dies versicherten sie den Vertretern der Deutschen ILCO in diversen Gesprächen. Ein Spagat zwischen gesetzlich erzwungenen Discountpreisen und einer guten Lebensqualität für Stomaträger. Kann das funktionieren?
Nein, sagen 85% der Manager und Inhaber von Unternehmen aus der Hilfsmittelbranche in einer aktuellen Studie. Im Gegenteil erwarten die von der Unternehmensberatung LPP befragten 135 Unternehmen eine Verschlechterung der Versorgungsqualität. Und 72% der Befragten würden auch auf billigere Produkte ausweichen, soweit dies möglich ist.
Laut LPP ist in allen Bereichen der Hilfsmittelversorgung ein dramatischer Preisverfall zu beobachten, sobald Ausschreibungen von den Krankenkassen durchgeführt werden. Aufgrund der Tatsache das in vielen Bereichen immer weniger Geld zu verdienen ist, mussten bereits viele Sanitätshäuser schließen. Weitere werden folgen. Die Branche erwartet, dass sich das Geschäft in Zukunft auf große und überregional tätige Unternehmen konzentriert. Und davon gibt es gerade im dem speziellen Bereich Stomaversorgung nicht viele.