Wie am vergangenen Dienstag berichtet hat das Bundesversicherungsamt der DAK-Gesundheit die Durchführung der Stoma-Ausschreibung untersagt. In der vorangegangenen Prüfung kam die Aufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass die Ausschreibung nicht zweckmäßig ist und damit den Vorgaben des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) widerspricht. Via Twitter hat die Krankenkasse gestern bestätigt, dass sie gegen diese Entscheidung klagen wird. Was bedeutet das für die bei der DAK versicherten Stomaträger*innen?
Das BVA hat einen Verpflichtungsbescheid erlassen und fordert die DAK-Gesundheit darin auf, die im vergangenen November gestartete Ausschreibung von Stomaartikeln und Inkontinenzhilfen bei Urostoma aufzuheben. Es ist die erste Ausschreibung in diesem Versorgungsbereich seit Inkrafttreten des HHVG.
Das Gesetz wurde auf Initiative des damaligen Patientenbeauftragten der Bundesregierung auf den Weg gebracht, nachdem bekannt geworden war, dass sich die Hilfsmittelversorgung von Inkontinenzpatienten aufgrund von Ausschreibungen extrem verschlechtert hatte. Die monatlichen Erstattungsbeträge der Krankenkassen waren nach den Ausschreibungen extrem gesunken. Als Folge erhalten viele Inkontinenzpatienten ihre gewohnt guten Windeln und Vorlagen nur noch, wenn sie selbst teils erhebliche Beträge aus der eigenen Tasche aufzahlen. Wer sich das nicht leisten kann, muss schlechtere Qualität und die damit verbundenen Einschränkungen in der Lebensqualität in Kauf nehmen.
Stomaträger*innen befürchten eine ähnlich negative Entwicklung, sobald Krankenkassen damit beginnen auch die Stomaversorgung auszuschreiben. Denn mit den monatlichen Pauschalen werden nicht nur die benötigten Stomaartikel bezahlt, auch die ambulante Betreuung durch Stomatherapeuten finanziert sich heute daraus.
Obwohl Ausschreibungen einen möglichst niedrigen Preis, also eine möglichst niedrige Erstattungspauschale zum Ziel haben, sieht die DAK-Gesundheit darin keinen Widerspruch zu einer qualitativ hochwertigen Stomaversorgung. Mit ihrer Klage gegen das BVA will die Krankenkasse jetzt grundsätzlich klären, ob Ausschreibungen für die Stomaversorgung nach dem HHVG zulässig sind oder nicht.
Auf unsere Nachfrage, ob die aktuelle Ausschreibung damit ausgesetzt wird, teilte die DAK via Twitter mit:
Für die Betroffenen ändert sich aktuell nichts. Wir warten die dringend erforderliche rechtliche Klärung ab.
— DAK Presse/Politik (@DAKGesundheit) 23. März 2018 [1]
Allerdings hat sich die Krankenkasse mit der Klage auch die Möglichkeit geschaffen, die gestartete Ausschreibung jederzeit abzuschließen, solange das Gericht sich nicht der Eintscheidung des BVA angeschlossen hat.
Die Selbsthilfe Stoma-Welt e.V. wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiter gegen Ausschreibungen in der Stomaversorgung einsetzen.