Das Thema Hilfsmittelausschreibungen sorgt unter Stomaträgern für mehr Fragen als Antworten:

Wird meine Krankenkasse auch von Ausschreibungen gebrauch machen? Wo muss ich dann meine Stomaversorgung bestellen? Bekomme ich meine Beutel noch oder muss ich zu einem anderen Hersteller wechseln? Kommt bei Problemen weiterhin eine Stomatherapeutin zu mir nach Hause?

Der Gesetzgeber hat hier versucht vorzubauen und den neuen Spitzenverband Bund der Krankenkassen beauftragt, einheitliche Rahmenbedingen für die Qualität und Qualitätskontrolle der Beratung und Stomaversorgung zu definieren. Diese Rahmenbedingungen sind von allen Kassen in ihren Ausschreibungen zu berücksichtigen. Womit eine Minimum an Qualität in der Versorgung von Stomaträgern gewährleistet sein sollte.

Leider ist der Bund der Krankenkassen zur Zeit noch nicht in der Lage, diese einheitlichen Qualitätskriterien vorzulegen. Damit steht jeder Krankenkasse frei in ihren Ausschreibungen eigene Vorgaben zu definieren. Um zu verhindern, dass es dabei zu starken Qualitätsunterschieden kommt, bemüht sich der ILCO-Bundesverband darum, dass die Kassen ihre Qualitätskriterien an den Bedürfnissen der Stomaträger ausrichten. Dabei konzentriert sich die ILCO vor allem auf folgende Punkte:

  • freie Wahl der Stomaprodukte

    Es darf keine Einschränkung in der Wahl der Stomaprodukte geben. Jeder Stomaträger darf frei entscheiden, welche Versorgungsprodukte ihm die nötige Sicherheit und Zuverlässigkeit im Alltag geben.

    Wie bisher muss der Arzt für die Verordnung der medizinisch notwendigen Hilfsmittel zuständig sein, nicht der Lieferant der Stomaprodukte selbst. Eine andere Regelung würde zu einer Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Stomaträger führen.

  • unabhängige Anleitung und Beratung durch ausgebildete Fachpfleger/-innen (Stomatherapeuten/-innen)

    Die Beratung muss herstellerunabhängig über alle individuell notwendigen Versorgungsmöglichkeiten informieren und über mögliche Komplikationen und deren Vermeidung aufklären.

    Oberstes Ziel in der Anleitung zur Stomaversorgung ist, dass sich der Stomaträger/-in weitgehend selbständig versorgen kann. Bei plötzlich auftretenden Problemen muss eine zeit- und wohnortnahe Beratung zur Verfügung stehen.

Die aktuelle Situation und die Forderungen der Deutschen ILCO e.V. an die gesetzlichen Krankenkassen verdeutlichen, wie wichtig eine starke Interessenvertretung für Stomaträger ist. Die kommenden Ausschreibungen werden zeigen, ob die Krankenkassen ihr Qualitätskriterien zu Gunsten überzogener Einsparungen oder zu Gunsten der zuverlässigen Versorgung von Stomaträgern definieren werden. Sie sollten sich die Forderungen der ILCO zu eigen machen.